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Bausparprämie
Geschrieben von: bausparen
02 Juni, 2010 16:30

Die Bausparprämie, auch Wohnungsbauprämie genannt, ist eine staatliche Förderung, die Bausparer erhalten. Abgesehen von den Zinsen und Boni, die bei einem Bausparvertrag gewährt werden, erhöht diese Zulage die Rendite zusätzlich.
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Immobilienfinanzierung über Bauspardarlehen birgt Zinsvorteil
Geschrieben von: bausparen
31 Mai, 2010 13:04

Wer bauspart, der hat auch das Anrecht auf ein Bauspardarlehen. Wer also tatsächlich bauen möchte oder am Erwerb einer Immobilie interessiert ist, dem bietet sich die Möglichkeit, dieses Darlehen zu nutzen. Wer sein angespartes Vermögen ausgezahlt bekommen möchte, erhält dies natürlich auch.

Dass man sich beim Abschluss des Bausparvertrages nicht auf die spätere Nutzung des Bauspardarlehens festlegen muss, macht die Flexibilität dieser Anlageform deutlich. Man muss seine Sparbeiträge auch nicht starr und regelmäßig einzahlen. Was jedoch zu Beginn bereits festgeschrieben wird, das ist der Zinssatz für ein eventuelles Bauspardarlehen. Wer sich in Zeiten niedriger Zinsen hierzu entschließt, kann also auch Jahre später, wenn das Darlehen genutzt wird, von diesen Niedrig-Zinsen profitieren.

Bauspardarlehen sind generell sehr zinsgünstig. Eine Baufinanzierung wird man zu solch günstigen Konditionen nicht erhalten. Doch je nach dem, welchen Kreditrahmen die Bausparsumme zulässt, wird eventuell bei großen Finanzierungssummen doch ein zusätzlicher Baukredit nötig.

Sollte man sich, aus welchen Gründen auch immer, für die Ausschüttung des Angesparten und gegen das Bauspardarlehen entscheiden, so erhält man die zu Beginn des Bausparvertrages zu zahlende Abschlussgebühr zurückerstattet.



Hypothek versus Grundschuld
Geschrieben von: bausparen
10 Februar, 2009 09:55

Viele Häuslebauer wissen gar nicht das zwischen Grundschuld und einer Hypothek ein Unterschied besteht. Aber das ist so und dieser ist entscheidend.

Eine Hypothek ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, Wohnungs- oder Gebäudeeigentum. Derjenige, der durch die Belastung des Eigentums begünstigt wird, hat das Recht seine Forderung durch das Eigentum zu befriedigen. Der Schuldner hat seine Immobilie also als Sicherheit an seinen Gläubiger verpfändet. Das heiß die Hypothek hängt immer der mit einer Geldforderung zusammen und verringert sich mit dieser im Laufe der Tilgung.

Die Grundschuld ist nicht zwangsläufig mit einer Forderung verbunden, sondern wird als getrennte Sache zur Sicherung einer Forderung, wie einem Baudarlehen, eingesetzt. Das heißt, auch im Falle der Abzahlung bleibt sie bestehen. Deswegen wird sie mit einer Sicherheitsabrede verbunden, um nach Rückzahlung des Darlehensbetrages, die Löschung der Grundschuld bewilligt zu bekommen.



Förderung durch Wohn-Riester
Geschrieben von: bausparen
10 Februar, 2009 09:55

Die Wohn-Riester-Rente stellt eine Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge dar, mit der man ebenfalls das neue Eigenheim finanzieren kann. Diese Form des Sparen wird staatlich gefördert, durch den sogenannten Riester-Bonus. Wenn man nun 4% seines beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen für die Altersvorsorge spart, bekommt man die Höchstzulage von 154 € plus 185 € Kinderzulage und für die ab 2008 Geborenen sogar 300 € Kinderzulage. Wenn man aber weniger spart, fällt dementsprechend auch der Riester-Bonus geringer aus. Das Minimum liegt bei 60 € jährlichen Eigenanteil und maximal können 2100 € inklusive Förderung angespart werden. Das so angesparte Kapital kann man nun zur Finanzierung des neuen Eigenheims nutzen. Dazu gibt es bei Bausparkassen oder Wohnungsgenossenschaften spezielle Riester-Produkte, meist Mischprodukte aus tilgungsfreien Darlehen und Bausparvertrag. Finanziert werden allerdings nicht alle Bau- oder Kaufvorhaben, sonder nur folgende:

  • die Anschaffung einer Wohnung in einem eigenem Haus

  • die Anschaffung einer eigenen Eigentumswohnung

  • die Anschaffung einer Genossenschaftswohnung in einer eingetragenen Genossenschaft

  • sowie die Finanzierung eines eigentumsähnlichen oder lebenslangem Dauerwohnrechts

Dabei sind unmittelbar förderberechtigt:

  • Pflichtversicherte bei der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Pflichtversicherte in der Altersversicherung der Landwirte

  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen

  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit

  • Kindererziehende während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeit

  • Rentner die eine Erwerbsminderungs- oder -unfähigkeitsrente beziehen

  • Empfänger eine Dienstunfähigkeitsrente

mittelbar förderberechtigt sind:

  • die Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten



Staatliche Unterstützung
Geschrieben von: bausparen
10 Februar, 2009 09:54

Da Hausbesitzer keine Revolution machen (meinte zumindest einst Adenauer), bezuschusst der Staat Bausparbeiträge.

Nämlich in Form der Wohnungsbauprämie. Diese wurde 1952 von Adenauer eingeführt aufgrund des damals herrschenden Wohnungsmangels. Voraussetzung zum Erhalt dieses Zuschusses ist, dass das jährliche Einkommen bei Alleinstehenden nicht 25600 € übersteigt und bei Ehepartnern das gemeinsame Einkommen nicht 51200 €. Dann erhält man bei einer maximalen Spardauer von 10 Jahren, einen Zuschuss von jährlich 8,8% der Sparsumme und maximal 512€ bzw. 1024€. Zur Bemessung wird allerdings das zu versteuernde Einkommen genommen, das heißt vom Bruttoeinkommen können Werbekosten und Betriebsausgaben abgezogen werden.

Hinweis:

  • Die Bausparsumme unterliegt einer Sperrfrist von 7 Jahren. Wer davor diese beleiht oder sich schon teilweise oder gar ganz auszahlen lässt, verliert seinen Förderanspruch und muss die bereits angenommenen Fördergelder zurück zahlen.

  • Der Antrag auf Wohnungsbauförderung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Sobald der Antrag an Ihre Bausparkasse geschickt ist, regelt diese alles Weitere.



Die wichtige Phasen des Bausparens im Überblick
Geschrieben von: bausparen
10 Februar, 2009 09:53

Jeder Bausparvertrag besteht aus drei Phasen.

1. Die Ansparphase 2. Die Wartephase 3. Die Darlehensphase

Nach Abschluss des Bausparvertrages muss ein Bausparer verschiedene Phasen durchlaufen bis er sein Haus finanzieren kann.

Die erste Phase ist die Ansparphase, währenddessen der Kunde durch Ratenzahlung seinen Sparbetrag einzahlt. Er kann dies in regelmäßigen Abständen tun oder auch durch eine einmalige Sonderzahlung ableisten.

In der zweiten Phase, der sogenannten Wartephase, wartet der Kunde auf die Zusage zur Auszahlung seines Bardarlehens. Gesetzlich wurde eine Wartezeit von 18 Monaten nach Abschluss eines Bausparvertrages festgelegt. In dieser Zeit müssen keine weiteren Sparraten mehr eingezahlt werden. Die Bausparkasse vergibt an ihre Kunden Bewertungszahlen, an denen sie mißt, wer bereits zuteilungswürdig ist. Diese setzt sich aus Ihrer Wartezeit und der Höhe ihres Bausparguthabens zusammen. Je mehr Sie von beidem haben, desto höher ist Ihre Bewertungszahl. Sie bekommen Ihre Zuteilung dann, wenn Ihre Bewertungszahl  über die festgelegte Mindestbewertungszahl liegt.

Die dritte Phase ist die Darlehensphase, in der Ihnen das Bauspardarlehen ausgezahlt wird. Das Darlehen wird Ihnen in Form eines Annuitätendarlehens gewährt. Die Höhe des Kredits ist die Differenz zwischen vereinbarten Bausparsumme und Ihrem Bausparguthaben. Meistens kommt es zu einer Auszahlung von 100% aber hier aufgepasst manche Kassen verlangen auch ein Disagio von ca. 2%. Die Tilgung erfolgt dann in gleichmäßigen Raten über die gesamte Darlehenslaufzeit. Zur Absicherung des Kredites wird eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen.



Vermögensbildung durch Bausparen
Geschrieben von: bausparen
10 Februar, 2009 09:52

Bausparen lohnt sich auch für alle diejenigen, die weder heute noch morgen oder überhaupt je vorhaben zu bauen.

Nach dem Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer bis zu 470 Euro von ihrem Gehalt oder Lohn pro Jahr auf ein Bausparkonto vermögenswirksam anlegen. Auf diesen Betrag erhalten sie vom Staat einen Arbeitnehmerzuschlag von 9%, dass sind immerhin 42.39€ die Ihnen der Staat schenkt. Die Überweisung erfolgt vom Arbeitgeber nach Antrag des Arbeitnehmers, also Ihnen. In vielen Unternehmen wird der vermögenswirksame Betrag zusätzlich zum Gehalt gezahlt und selbst wenn nicht, erhalten Sie vom Staat immerhin noch die 9% Sparzulage.

Allerdings gibt es auch hier Voraussetzungen die es zu erfüllen gilt. Alleinstehende erhalten die Sparförderung maximal bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 €. Bei Verheirateten liegt diese Grenze bei 35800 €.

Wenn Sie sich nun entschieden haben einen Teil Ihres Gehalts bzw. Lohns in vermögenswirksames Bausparen zu investieren und daneben auch bereit sind Ihr Geld für mindestens 7Jahre bei einer Bausparkasse fest anzulegen, können Sie eine Rendite von bis zu 7% erzielen. Sie können die Bausparförderung in jedem Fall behalten auch wenn Sie nicht vor haben zu bauen. Außerdem solltens Sie darauf achten dass Sie die Bausparsumme nicht zu hoch wählen, denn Sie können nur auf die Zuteilung eines Bauspardarlehens verzichten, wenn Sie eine Zuteilung angeboten bekommen.Allerdings können Sie den Vertrag natürlich auch kündigen, verzichten somit aber auf die Rückzahlung der Abschlussgebühr und die Bonuszinsen, die viele Bausparkassen zahlen bei Verzicht auf das Darlehen.



Geschichtlicher Ursprung
Geschrieben von: bausparen
10 Februar, 2009 09:51

Eine Bausparkasse stellt immer eine Sparergemeinschaft dar.

Die Idee der Bausparkasse hat geschichtliche Wurzeln. Sie beruht auf dem Konzept der "Arbeitersparvereine", die um den Wechsel zum 20. Jahrhundert im damaligen Deutschen Kaiserreich gegründet wurden. Der Grund lag darin, dass die damals meist vermögenslosen Arbeitern keinen Zugang zu Banken gewährt wurden und sie dementsprechend auch keinen Kredit aufnehmen konnten. Da entstanden Selbsthilfeorganisationen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit.

Eine heutige Bausparkasse ist also nichts anderes als eine Sparergemeinschaft. Das bedeutet:

  • um Ansprüche an die Bausparkasse stellen zu können, muss man zunächst Mitglied der Sparergemeinschaft werden

  • um Mitglied zu werden, muss man Geld in den gemeinsamen "Topf" einzahlen

  • nur das von allen Mitgliedern der Sparergemeinschaft eingezahlte Geld kann an (einige) Mitglieder als zweckgebundener Kredit ausgegeben werden



Von A wie Abschlussgebühr bis Z wie Zwischenfinanzierung.
Geschrieben von: bausparen
10 Februar, 2009 09:41

Abschlussgebühr

Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse zur Deckung eines Teils ihrer Vertriebskosten. Sie beträgt in der Regel zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme.

Bausparsumme

Das ist der Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen worden ist. Diese Vertragssumme kommt bei Zuteilung zur Auszahlung an den Vertragsnehmer.

Bewertungszahl

Beim Bausparen ist die Höhe der Sparleistung ein wichtiger Faktor für die Zuteilung des Baugeldes. Wichtig ist nicht nur die Höhe des Guthabens, sondern auch die Dauer der Sparzeit. Beide Faktoren werden zu bestimmten Terminen, den Bewertungsstichtagen, mit Hilf einer bestimmten Kennziffer erfasst (die so genannte Bewertungszahl). Der Bausparvertrag gilt als Zuteilungsreif, wenn der Sparer die geforderte Zielbewertungszahl erreicht hat.

Darlehenshöhe

Die Höhe des zinsgünstigen Baudarlehens ergibt sich in der Regel aus der Differenz zwischen der Bausparsumme und dem jeweiligen Sparguthaben. Bei Übersparung, d.h. bei Weiterzahlung über die Ansparleistung hinaus, kann es passieren, dass hierdurch unnötigerweise das rechnerische Bauspardarlehen reduziert wird.

Mindestansparung

Der Mindestansparbetrag steht für die erforderliche Sparleistung des Kunden und gibt an, welches Bausparguthaben der Kunde mindestens erreichen muss. In aller Regel handelt es sich um Beträge in Höhe von 40% - 50% der Bausparsumme.

Regelsparbeitrag

Der so genannte Regelsparbeitrag wird in Promille der Bausparsumme gezeigt. Er ist so kalkuliert, dass der Bausparkunde nach einer angemessenen Sparzeit das erforderliche Mindestguthaben erreicht. Wird diese Sparrate unterschritten,wird folglicherweise auch die Sparzeit verlängert.

Schnellspartarife

Mit diesen Tarifen werden Bauherren angesprochen, die in naher Zukunft Baugeld benötigen. Im Extremfall erfolgt die Einzahlung gleich zu Beginn in einer Summe. In der Regel sind die Tilgungsraten bei Schnellspartarifen höher. Die Liquiditätsbelastung ist insoweit höher als bei normalen Tarifen.

Wahltarife

Die Wahl- oder Optionstarife bieten dem Sparer auch nach Vertragsabschluss, d.h. bis zur Zuteilung, die Möglichkeit den Tarif zu wechseln. Wichtig ist hierbei die Wahl der Zins- und Tilgungshöhe. So kann sich der Kunde bei der Zinsoption später für einen höheren Sparzins entschieden, wen zum Beispiel die eigenen Bauabsichten verschoben oder aufgehoben werden. Umgekehrt hat der Sparer die Möglichkeit, nachträglich einen niedrigeren Spar- und Darlehenszins zu wählen.

Wartezeit

Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zur Zuteilung der Bausparsumme.

Wohnungsbauprämie

Abhängig von der gerade geltenden Gesetzeslage wird eine Wohnungsbauprämie ab einem Alter von 16 Jahren gewährt. Die Prämie ist auf einen Höchstbeitrag begrenzt und kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, deren Einkommensgrenzen ein bestimmtes zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Subventionierung, die aber nur einen kleinen Zuschuss darstellt und daher keine echte Relevanz für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims hat. Die Eigenheimzulage ist viel wichtiger.

Zielbewertungszahl

Die bisher erbrachte Sparleistung des Kunden beeinflusst den Zuteilungstermin und die Auszahlung der Vertragssumme. Der Dauer der Sparzeit kommt ebenfalls eine wichtige Bedeutung zu. An bestimmten Terminen (Bewertungsstichtagen), werden mit Hilfe einer speziellen Kennziffer, der so genannten Bewertungszahl, diese Faktoren erfasst. Ergebnis ist die Zielbewertungszahl, die für die Auszahlung der Bausparsumme erreicht sein muss.

Zwischenfinanzierung

Der Vertrag ist noch nicht Zuteilungsreif, der Kunde möchte aber finanzieren. Es ist der Betrag zu finanzieren, der bei einem angesparten Vertrag zur Überbrückung der verbleibenden Wartezeit bis zur Zuteilung fehlt.



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